Den pränatalen DNA-Test zur frühzeitigen Feststellung einer Trisomie (z.B. Down Syndrom/Trisomie 21) gibt es in Deutschland seit 2012. Fast ebenso lange gibt es die Diskussion über eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die Prüfung des Sachverhalts hat eine Weile gedauert, nun ist sie abgeschlossen:

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen hat sich darauf geeinigt, dass die Kosten bei „besonderen Risiken und zur Abklärung von Auffälligkeiten“ übernommen werden – fordert aber eine bessere Aufklärung durch die Ärzte. Routinemäßige Tests oder eine Kostenübernahme nur aufgrund des Alters der Schwangeren sind nicht geplant.

Die Forderung von Patientenvertretern, den Test erst ab der 12. Schwangerschaftswoche zu erlauben, um einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch zu erschweren oder unmöglich zu machen, wurde abgelehnt. In Kraft tritt die Neuregelung frühestens im Herbst 2020.

Nach wie vor bleibt der pränatale DNA-Test umstritten und die gesellschaftliche Diskussion dürfte weitergehen. Die Kritiker warnen vor einer zunehmenden frühen Selektion von Behinderten, da die meisten Schwangeren sich bei einer Down-Syndrom-Diagnose zum Abbruch der Schwangerschaft entscheiden. Die Befürworter hingegen betonen, dass der Einsatz des harmlosen Tests (eine einfache Blutuntersuchung der werdenden Mutter) zu einem Rückgang invasiver Untersuchungen wie z.B. Fruchtwasseruntersuchungen führt und damit die Zahl der eingriffsbedingten Fehlgeburten senkt.

Für die meisten werdenden Eltern, die in unserer Praxis immer häufiger den „Harmony-Test“ durchführen lassen, wird sich kurzfristig nichts ändern. Wieder einmal zeigt aber die Diskussion, wie wichtig es ist, sich mit den Möglichkeiten, Grenzen und ethischen Fragestellungen der pränatalen Diagnostik auseinanderzusetzen.

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