Ab sofort sind zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren impfberechtigt!
Vorerst gilt dies für Kontaktpersonen zwischen 18 und 64 Jahren, für die der Impfstoff von AstraZeneca vorgesehen ist.
Die Impfempfehlung sollten werdende Väter, Familienmitglieder oder enge Freundinnen oder Freunde ernst nehmen.
Denn die Impfung für werdende Mütter selbst ist noch nicht möglich, da bislang keine wissenschaftliche Daten zu Wirkungsweise und Verträglichkeit des Corona-Impfstoffes während der Schwangerschaft vorliegen.
Um sich impfen lassen zu können, brauchen die Kontaktpersonen folgende Unterlagen:
- Schwangerschaftsbestätigung (wird in unserer Praxis ausgestellt)
- Impfbescheinigung (zum Download)