„Babykino ab 2021 verboten“ – die Überschrift ist kurz, klar, knackig. Eine gute Schlagzeile, ein echter Hingucker.

Was zum Jahreswechsel in vielen Zeitungen, Zeitschriften und Online-Portalen zu lesen ist, wird werdende Eltern vermutlich beunruhigen. Ist Ultraschall so schädlich, dass er verboten werden muss? Werden Ultraschall-Untersuchungen während der Schwangerschaft auf drei Routine-Kontrollen reduziert? Gibt es fortan keine Bilder vom künftigen Sprössling mehr?

Die flotte Schlagzeile wirft Fragen auf. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir an dieser Stelle folgende Punkte betonen:

  • Babyfernsehen „just for fun“ – also eine Ultraschalluntersuchung ohne medizinische Indikation – darf künftig nicht mehr angeboten werden.
  • Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung sind bei einer medizinischen Indikation bzw. Fragestellung weiterhin erlaubt – auch wenn sie nicht zur Routineversorgung gehören.
  • Im Rahmen der pränatalen Diagnostik bieten wir weiterhin Leistungen wie Nackenfalten-Messung mit Ersttrimester-Screening, feindiagnostischen Organ-Ultraschall oder zusätzlichen Ultraschall zur Verlaufskontrolle als Selbstzahlerleistung an.
  • Ob eine medizinische Indikation vorliegt oder nicht, entscheiden die Ärztin oder der Arzt. Zu einer medizinischen Indikation gehört explizit auch der Wunsch der werdenden Mutter zu wissen, „ob alles in Ordnung“ ist. Bilder der Untersuchung dürfen mitgegeben oder über FetView zugänglich gemacht werden.
  • Eine professionell durchgeführte Ultraschalluntersuchung ist für das ungeborene Kind unschädlich. Es gibt keine wissenschaftliche Studie, die eine Gesundheitsbelastung durch angemessen eingesetzten Ultraschall nachweist. Dies gilt auch für den 3D-Ultraschall.

Wer alles noch etwas genauer wissen will:
Stellungnahme des Bundesverbandes der Frauenärzte