Der Bluttest zur Früherkennung von Trisomie 21 (Down-Syndrom) und anderen Chromosomenstörungen wie z.B. Trisomie 13 und 18 wird von den gesetzlichen Kassen derzeit nicht bezahlt. Das könnte sich aber bald ändern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will prüfen, ob Bluttests in der Schwangerschaft zur Früherkennung des Down-Syndroms künftig von den Krankenkassen bezahlt werden.
Dies wird zu einer breiten gesellschaftspolitischen Diskussion führen. Während die Kritiker des Pränataltests ethische und moralische Bedenken haben, verweisen die Befürworter auf die Vorteile des Bluttests gegenüber invasiven pränataldiagnostischen Untersuchungen wie z.B. einer Fruchtwasserpunktion.
Zum Einstieg in die Diskussion zwei interessante Links:
Spiegel-online
Deutsches Ärzteblatt
Tags: Behinderung, Down-Syndrom, pränatale Diagnostik, Pränataltest, Trisomie 21